Sehr geehrter Herr Berthel,

in der Anlage erhalten Sie den Betriebsprüfungsbericht des Finanzamts Darmstadt mit zusätzlichem Sonderbericht über die steuerliche Behandlung der Auslagerung unserer Pensionszusage.

Es wurde während der normalen Betriebsprüfung durch die Prüferin noch zusätzlich ein auf diese Fälle spezialisierter „Pensionsprüfer“ eingesetzt. Beide Prüfer haben keine abweichenden Feststellungen getroffen.

Es wurde mir darüber hinaus noch mündlich bestätigt, dass nur sehr wenige Firmen es schaffen, Pensionszusagen überhaupt auszulagern, und von diesen gibt es nur einen kleinen Teil, bei dem es zu keinen Beanstandungen durch das Finanzamt kommt. Ich sehe diese Aussage als Kompliment für Ihre hervorragende Arbeit an, und gebe diese Aussage hiermit gerne an Sie weiter.

Ich selbst möchte mich an dieser Stelle für die reibungslose und professionelle Arbeit der DIZ in dieser doch sehr schwierigen und komplexen Materie bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Kreuzer
Karl Kreuzer GmbH, Bensheim