Wie läuft der Beratungsprozess der diz AG zur Auslagerung von Pensionszusagen ab?

Unser Beratungsprozess ist dreistufig aufgebaut: Am Anfang steht ein kostenfreies Erstgespräch im Unternehmen mit dem regionalen diz-Fachberater, möglichst auch unter Teilnahme des Steuerberaters des Unternehmens:

1.) In dem Erstgespräch geht es um

  • Vorab-Check auf rechtliche Schwachstellen der Pensionszusage
  • Klärung der Motive und Zielsetzungen des Unternehmens
  • Erläuterung des diz-Konzeptsund von Handlungsoptionen
  • ggfs. Auftrag an die diz AG zur Erstellung einer „Entscheidungsgrundlage für eine optionale Auslagerung bestehender Pensionsverpflichtungen“
    (Kosten: kleiner vierstelliger Betrag in Abhängigkeit von der Anzahl und Diversität der bestehenden Pensionszusagen)

2.) Schriftliche Vorlage und Besprechung der Entscheidungsgrundlage: i.d.R. alternative Möglichkeiten mit Abschätzung der finanziellen Vorteilhaftigkeit und Beachtung von Liquiditätsaspekten

3.) Umsetzung der Entscheidung mit allen relevanten Dokumenten und Erarbeitung von zwei Gutachten
a) „Gutachten über eine betriebswirtschaftliche Prüfung“ über die erfolgte Auslagerung als belastbares Dokument für eine evtl., spätere Betriebsprüfung- und
b) „Gutachten über die steuer- und arbeitsrechtliche Prüfung“.

Warum sollte ich statt bestehender Rückdeckungsversicherungen den Vermögensaufbau einem Pensionsfonds übertragen?

Ein grundlegender Vorteil der Auslagerung besteht darin, dass direkt zugesagte Pensionen erst dadurch wirklich unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal des Unternehmens werden, d.h. Insolvenzsicherheit erlangen. Durch Änderungen der Rechtslage unterliegt nämlich auch vermeintlich sicher verpfändetes Rückdeckungsvermögen weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von Insolvenzverwaltern. Und wer weiß denn schon, wie lange das Unternehmen unter der Leitung des Nachfolgers Bestand hat? Der Erwerber wiederum läuft ohne Auslagerung Gefahr, dass die Höhe der übernommenen Verpflichtung ungewiss ist (Lebensdauer) und zudem der Tod des Versorgungsberechtigten durch die Auflösung von Rückstellungen in der Steuerbilanz hohe Steuerzahlungen auslöst.

Häufig hört man, dass die Auslagerung von Direktzusagen auf einen Pensionsfonds mit einem sehr hohen Liquiditätsaufwand verbunden ist?

Bei dieser Aussage wird meist übersehen, dass Pensionsfonds unterschiedlich ausgestaltet sein können: Die versicherungsförmige Lösung bietet ein Rundum-Sorglos-Paket mit einer gesicherten Rentenzahlung bis zum 115. Lebensjahr und beinhaltet eine – wenn auch inzwischen geringe – Garantieverzinsung. Das ist für die meisten Mittelständler zu teuer.

Empfehlenswert sind hingegen Pensionsfonds, die den Gesamtaufwand durch den Ansatz realistischer Größen bei der Lebenserwartung und den Zinsansätzen minimieren. Für das Langlebigkeitsrisiko bestehen dabei trotzdem Möglichkeiten einer kostengünstigen kollektiven Absicherung.

Hat die diz AG bei ihrer Pensionsfondsauswahl konservative Anlage- Portfolios im Blick?

Ja, denn in der Tat verwenden einige Pensionsfonds auch Hedge-Fonds-Anlagen. Da die betriebliche Altersversorgung keine Spekulationsblase sein soll, empfehlen wir diese nicht und wählen je nach Sicherheitsbedürfnis des Kunden aus unterschiedlichen Anlageportfolios aus.

Das empfindet der Kunde als angenehm und kann selbst wählen.
An kalkulatorischer Zielrendite empfehlen wir 2 bis 3 %, in Ausnahmefällen auch manchmal 4 %. Dies können Pensionsfonds in der derzeitigen Marktlage auch (noch) leisten, da es sich nicht um Festgeld, sondern um eine mittel- bis langfristige Anlage mit einem Zeithorizont zwischen 10 und 40 Jahren handelt.

Wieso sollte ein Pensionsfonds im Niedrigzinsumfeld ein besseres Ergebnis als eine Versicherung erwirtschaften?

Die nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds sind in der Anlagestrategie flexibel und bieten verschiedene Modellvarianten für Risiken und Chancen an. Erfahrungsgemäß sind die von Pensionsfonds aus dem Rückstellungsvermögen erwirtschafteten Renditen um 1 bis 2% höher als die von Rückdeckungsversicherungen erzielten Erträge. Dazu trägt im Vergleich zu Versicherungen auch eine deutlich günstigere Kostenstruktur bei. Zudem unterliegen die im Fonds erzielten Zinserträge und Dividenden nicht der Unternehmensbesteuerung. Anders als bei Versicherungen fließt das bei Tod des Begünstigten unverbrauchte Pensionsvermögen an das Unternehmen zurück. Und zusätzlich entfällt die ungerechte fiktive Besteuerung von Vermögenserträgen in der Steuerbilanz. Heute bestehende Differenzen zwischen den Pensionsrückstellungen in der Steuer- und Handelsbilanz werden als steuerlichen Aufwand ins Unternehmen zurückgeholt und entlasten das Unternehmen von Steuerzahlungen.

Die Zinsen sinken immer weiter gegen Null. Da werden Pensionsfonds letztlich auch nur sehr geringe Renditen erzielen können. Wieso sollte sich ein Wechsel des Deckungskonzepts dann überhaupt noch lohnen?

„ D e n Zins oder d i e Rendite gibt es in der Praxis nicht. Dies sind Durchschnittswerte für jeweils bestimmte Arten von Kapitalanlagen in einzelnen Ländern. Richtig ist, dass die Zinsen auf mündelsichere, weitgehend risikolose Anleihen deutscher Emittenten und die Dividendenrenditen der DAX-Unternehmen stark gefallen sind. Anders als Versicherungen können Pensionsfonds aber auch in andere Anlageformen investieren, zum Beispiel in Schuldverschreibungen bonitätsstarker Unternehmen oder in Aktiengesellschaften aus anderen Staaten. Verschiedene Studien (Bundesbank, Institut der Deutschen Wirtschaft) zeigen, dass solche Investments in der Vergangenheit höher verzinslich waren als Kapitalanlagen in Deutschland.

Der Erfolg einzelner Pensionsfonds wird sich daher in der Zukunft stärker als bisher aus ihrem Anlageerfolg bei der Kapitalanlage in verschiedenen Märkten ergeben. Die diz AG berücksichtigt bei ihren Marktvergleichen die Risikostruktur bzw. das Chance-/Risikoprofil der Anlagestrategien.

Gibt es Unterschiede zwischen Pensionsfonds im Hinblick auf Preis, Bonität, Tarifflexibilität und Kostenstruktur?

Unter den am deutschen Markt zugelassenen Pensionsfonds bestehen tatsächlich erhebliche Unterschiede, die eine sorgfältige Auswahl erforderlich machen. Dies können in der Regel Steuerberater nicht leisten. Spezialisierte Beratungsunternehmen wie die diz AG unterziehen hingegen die verschiedenen Anbieter in regelmäßigen Abständen einem detaillierten Vergleichstest. Teilweise verhandeln sie mit den Anbietern auch direkt, um für die Mandanten bessere Bedingungen zu erzielen.

Wäre es für die Bilanzbereinigung nicht am einfachsten, wenn der Begünstigte bei Eintritt ins Rentenalter von der Versicherung eine einmalige Abfindung erhält?

Diese Lösung ist meist mit hoher Steuerbelastung verbunden: Zunächst fließen die Vermögenswerte aus Rückdeckungsversicherungen oder Wertpapierdepots dem Unternehmen zu. Der Abfindungsempfänger versteuert den Zufluss – sofort und einmalig – mit seinem persönlichen Steuersatz, der eventuell auf den Spitzensteuersatz hochschnellt. Für eine Wiederanlage im Rahmen der privaten Ruhestandplanung fehlt der Steuerbetrag sodann. Eine Rentenzahlung bewirkt regelmäßig eine scheibenweise Verteilung der Steuer und eine niedrigprogressive Besteuerung der Rente. Wer aber aus bestimmten Gründen die Chance auf eine Kapitalauszahlung auch nach bereits erfolgter Rentenzahlung wahren will, kann dies bei einigen Pensionsfonds vereinbaren.

Kann ich wirklich durch eine Auslagerung Geld für mein Unternehmen sparen?
Wenn ja, in welcher Größenordnung? Und welcher Vorteil bleibt nach Abzug des Honorars der diz AG noch übrig?

Am besten lässt sich diese Frage durch ein konkretes Beispiel beantworten. Der u.a. Bericht war in Abstimmung mit dem Unternehmer Günter Hercegfi Anfang 2018 für ein Fachmagazin im Bereich der Produktionstechnik verfasst worden:

Der Firmensitz der Hercegfi CNC Fertigungstechnik GmbH (www.hercegfi-cnc.de ) liegt abseits der großen Zentren im romantischen Mosbach, einem Städtchen im badischen Neckar-Odenwald. Dennoch kann Firmeninhaber Günter Hercegfi nicht über Auftragsmangel klagen. Ein fester Kundenstamm von zehn Industriekunden lässt regelmäßig bei ihm fertigen, hinzukommen jährlich rund 20 wechselnde Auftraggeber aus verschiedensten Bereichen des Maschinenbaus. Sie alle schätzen die Präzision von Hercegfis CNC-Maschinen, die mit einer Genauigkeit von weniger als 0,005mm bohren, schleifen und fräsen. Auf diese Weise entstehen bei Hercegfi die Prototypen für innovative Produkte, zum Beispiel Gehäuse für die Elektromotoren der Zukunft. Während die meisten Lohnfertiger auf die Herstellung von Serienprodukten in Doppelschicht ausgelegt sind, arbeitet bei Hercegfi eine kleine Mannschaft hochqualifizierter Mitarbeiter in konzentrierter Maßarbeit an Aufträgen in einer Stückzahl von 1-100 Werkstücken. Das seit 40 Jahren erfolgreiche Unternehmen mit einer Bilanzsumme von rund 300.000 Euro ist dabei weniger auf Wachstum ausgelegt, sondern darauf, stets mit den modernsten Fertigungsmaschinen zu arbeiten. Dafür muss Geschäftsführer Hercegfi regelmäßig relativ große Investitionen tätigen. Und umso mehr muss er auf die Kosten in anderen Bereichen achten.

„Die in den letzten Jahren ständig steigenden Rückstellungen für meine Pensionszusagen waren ein besonderes Ärgernis“, berichtet Günter Hercegfi: „Mein Versicherungsmakler wollte wiederholt, dass ich mit neuen Rückdeckungsversicherungen einen Nachschuss zum Kapitalaufbau leiste“. Der Grund: durch die seit Jahren niedrigen Zinsen konnte der Versicherer die ursprünglich kalkulierten Vermögensziele nicht erreichen. Alternativen, die der Unternehmer mit seinem Steuerberater diskutierte, erschienen jedoch ebenso nachteilig. Allenfalls hätte Hercegfi die Pensionsansprüche aus dem „Future Service“ reduzieren können. Das ist jener Rentenzuwachs, der aus seiner künftigen Geschäftsführertätigkeit noch bis zum Rentenbeginn entstehen wird. De facto hätte dies im Alter eine Kürzung der erhofften Monatsrente bedeutet. Die bundesweit tätige Beratungsgesellschaft diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und Pensionslösungen AG (www.diz.ag) machte jedoch auf die Möglichkeit aufmerksam, den Aufwand zu reduzieren, indem man alternativ über spezielle Konzepte der diz AG die Pensionsverpflichtung und das Deckungsvermögen an externe Versorgungsträger – überbetriebliche Pensionsfonds und Unterstützungskassen – auslagert. „Um die komplizierte Materie im Grundsatz zu verstehen, half mir ein Animationsvideo auf der Webseite der diz AG“, erinnert sich Werkzeugmachermeister Günter Hercegfi. „Darin wurde erläutert, dass ich die Pensionszusage auch zum Insolvenzschutz besser von der Firma trennen sollte, und dass die diz-Experten meinen vertrauten Steuerberater nicht ersetzen wollen, sondern mit ihm zusammenarbeiten“. Überzeugend war jedoch schließlich die konkrete Vorteilsrechnung: Ein verlässliches Aktuar-Gutachten wies nach, dass der Gesamtaufwand zur Erfüllung der Pensionszusage über Rückdeckungsversicherungen 400.000 Euro betragen würde. Hercegfi hatte aktuell aber erst 200.000 Euro dafür eingezahlt. Diese 200.000 Euro übertrug er auf einen Pensionsfonds, der damit höhere Erträge als die Versicherung erwirtschaften kann, unter anderem durch eine flexiblere Kapitalanlage. Der Fonds rechnet zudem aufwandsmindernd mit einer realistischen Lebenserwartung des Pensionärs, die Versicherung hingegen mit einem Maximal-Alter von bis zu 115 Jahren. Für den Future Service zahlt der Geschäftsführer künftig Beiträge in eine Unterstützungskasse, womit steuerliche Vorteile verbunden sind. Unter dem Strich fallen bis zu Hercegfis Renteneintritt nur noch weitere 100.000 Euro an, ohne dass er eine Rentenkürzung fürchten muss. „An die diz AG hat meine GmbH knapp 3.000 Euro für das Gutachten und am Ende ein mittleres vierstelliges Beratungshonorar gezahlt. Unter dem Strich beträgt meine Ersparnis also über 90.000 Euro“, freut sich der Unternehmer.

Bitte beachten Sie: Dies ist ein BEISPIEL. In Abhängigkeit von vielfältigen Faktoren und von den Zielen IHRES Unternehmens können die absoluten und relativen Vorteile kleiner oder auch größer ausfallen.

Verlangen Pensionsfonds sowohl Abschluss- als auch Bestandsprovisionen? Und zusätzlich noch Verwaltungskosten? Gibt es ggfs. noch andere Arten von Gebühren? Außerdem dürften auch beim auch beim Asset-Management noch Kosten anfallen, abhängig von der Umschlagshäufigkeit und der Asset-Klasse. Wie trifft die diz unter den Bedingungen derartiger Intransparenz ihre Pensionsfondsauswahl?

Wir analysieren alle 2 Jahre über eine Marktrecherche die Pensionsfonds auch im Hinblick auf die Kosten. Hier gibt es große Unterschiede. Wir setzen auch nur Pensionsfonds ein, die ihre Kosten komplett offen gelegt haben.

Ja, Pensionsfonds verlangen regelmäßig ebenfalls Abschluss- und Vertragskosten. Diese kann man bei preiswerten Pensionsfonds je nach Restlebensdauer grob mit 0,2 bis 0,4 % p.a. auf das Gesamtkapital beziffern. Die Verwaltungskosten belaufen sich je nach Gestaltung zwischen 0,0 und 0,3 % p.a. Kapitalanlagekosten betragen regelmäßig 0,7 bis 1,2 % p.a., jedoch wird dann bei guten Pensionsfonds aufgrund der Volumina kein Ausgabeaufschlag erhoben, d.h. zum net asset value eingekauft.

Damit liegen Pensionsfonds mit einer bilanzförmigen Auslagerung deutlich unter den Kosten der Versicherer (Gesamtkosten 12-16% über die gesamte Vertragslaufzeit) und meist auch von Publikums-Investmentfonds (Ausgabeaufschläge 0-5%, Managementfees 1,0-2,4% p.a.). Das wird von unseren Kunden auch so gesehen. Bisher gab es hier keine Bedenken, da jeder weiß, gute Arbeit kostet Geld.

Wer als Privatperson einen Kredit aufnimmt, fragt hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Kreditangeboten nach der „Gesamtkostenbelastung“. Für die Berechnung dieser Größe gibt es gesetzliche Vorgaben. Existiert eine solche Vergleichsmöglichkeit auch für die Kosten verschiedener PZ-Rückdeckungskonzepte?

Eine derartige, standardisierte „Gesamtkostenbelastung“ gibt es bei Pensionsfonds (PF) leider nicht. PF sind keine Versicherer, die dies gesetzlich offen legen müssen. diz verwendet jedoch nur kostengünstige Pensionsfonds, die auch alle ihre Kosten offenlegen.

Stellen wir uns ein Unternehmen vor, das seit einigen Jahren Rückdeckungsversicherungen (RDV) für seine Pensionszusagen (PZ) bedient und dafür bereits in großer Höhe gezillmerte (vorschussartig berechnete) Abschlussprovisionen und laufende Bestandsprovisionen gezahlt hat. Warum sollte es für dieses Unternehmen vorteilhaft sein, das Rückdeckungsvermögen auf einen Pensionsfonds umzuschichten und dafür noch einmal Gebühren auf das angesparte Kapital zu zahlen?

Das ist eine häufige Frage unserer Mandanten. Gerade deren kritische Steuerberater meinen oft tatsächlich: hier verliere ich wieder Geld. diz AG belegt in seiner Auslagerungskonzeption die Kostenunterschiede zwischen der derzeitigen Pensionszusage -bei Weiterbestand- gegenüber dem Pensionsfonds. Dazwischen liegen Welten.

Das große Problem mit laufenden RDV besteht in Folgendem:

1. Die Anfangskosten der RDV sind bereits realisiert. Es ist gleich, ob der Vertrag weitergeführt wird oder der Vermögenswert auf einen Pensionsfonds übertragen wird. Das Kapital ist bereits abgeflossen.
2. RDV erzielen heute nach Abzug der Kosten nur noch Kapitalerträge zwischen 1,5 und 2,0 %. Es ist nicht möglich, ohne weitere, nochmals erhöhte Kapitalzufuhr die Deckungslücke auszugleichen.
3. Nach massivem Druck der Versicherungswirtschaft auf den Gesetzgeber sind per Gesetz den Versicherungsnehmern die stillen Bewertungsreserven genommen worden. Unbemerkt trat wieder ein Verlust für das Unternehmen auf.
4. Bereits „verdiente“ Guthaben aus den nicht garantierten Überschussanteilen werden seit Jahren regelmäßig zu Deckung der Garantien herangezogen, d.h. das Guthaben schmilzt. Nachrechnungen unserer Mandanten und Steuerberater bestätigen das regelmäßig. Damit erfolgt ein Vermögensabbau.

Was hindert den Kunden also, das Guthaben an einen Pensionsfonds zu übertragen?

Natürlich, dieser hat auch Kosten, diese sind aber bei guten und kostengünstigen Pensionsfonds verhältnismäßig gering.

Warum kann ich mit einer Auslagerung meine bilanziellen Probleme lösen? Was spricht für eine Auslagerung?

1. Eine Auslagerung bereinigt die Bilanz. Die PRSt. werden meist ertragsneutral aufgelöst. Künftig entzieht sich das Unternehmen der sonst steigenden Rückstellungsbildung.
2. Ohne Pensionsverpflichtungen ist die GmbH wieder zu verkaufen oder lastenfrei an einen Nachfolger übertragbar.
3. Der Betrag an einen Pensionsfonds ist weit geringer als die Beitragslast an einen Versicherer.
4. Die Rendite eines Pensionsfonds liegt regelmäßig 1 bis 2 % über dem Versicherungszinsertrag nach Kosten.
5. Das Modell ist steuerlich optimaler: Mit Übertragung auf einen Pensionsfonds hat der Gesetzgeber über den § 4 e i.V.m. § 3 Nr. 66 EStG eine steuerliche Besserstellung vorgenommen, um Auslagerungen zu ermöglichen. Zudem sind Zins- und Dividenden-Erträge im PF quasi steuerfrei.
6. Mit der Übertragung auf einen PF werden die im Betrieb befindlichen Pensionsmittel, die erfahrungsgemäß trotz erfolgter – meist nicht richtig gestalteter – Verpfändung insolvenzfest gestaltet. Damit wird mit Übertragung die Rente oder das Pensions-Vermögen vom wirtschaftlichen Schicksal der GmbH entkoppelt.
7. Nicht verbrauchte Pensionsvermögen werden nach Tod des letzten Versorgungsberechtigten bei einer bilanzförmigen Auslagerung zurückgezahlt. Damit geht es dem Unternehmen oder weiteren Versorgungsberechtigten nicht verloren.

Gibt es einen oder mehrere Pensionsfonds oder Unterstützungskassen, die von der diz AG bevorzugt empfohlen werden? Ggfs. auswelchem Grund?

Eine pauschale Benennung von Anbietern kann nicht erfolgen. Dies hängt von den individuellen Zielvorstellungen des Mandanten ab. Zudem gibt es in Deutschland 32 zugelassene Pensionsfonds, 24 davon sind offen. Bei den Unterstützungskassen gibt es ca. 120.

diz AG führt alle 2 Jahre eine umfangreiche Marktrecherche durch. Dies ist notwendig, um den Marktüberblick zwischen den recht stark voneinander abweichenden tariflichen Bedingungswerken der Pensionsfonds erhalten zu können. Bewertet werden hier Bonität, Preis, Tarifflexibilität, Kostenstruktur und Kapitalanlage. Danach werden Rankings vergeben. Zwischen den Pensionsfonds bestehen erhebliche Unterschiede, die bei gleicher Leistung durchaus zwischen 100 und 180 auf einer Punkteskala differieren können.

In der Beratungspraxis bereitetdiz AG im Rahmen unserer Konzeption je nach Kundenzielsetzung ca. 3 Vorschläge mit Preis und Tarifunterschieden vor. Der Mandant kann dann selbst auswählen.

Fragen zur betrieblichen Altersversorgung

Meine Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, Betriebsrenten aus Gehaltsumwandlung aufzubauen. Wie kann ich die Haftung für diese Rentenversprechen minimieren oder abschütteln?

Richten Sie eine eigene betriebsindividuelle Versorgungsordnung ein! Damit verhindern Sie unkontrollierbaren Wildwuchs bei der Verwaltung unterschiedlicher Versicherer und den vielfältigen Tarifmöglichkeiten, die Sie sonst regelmäßig prüfen müssten. Zudem hat der Bundestag erst die Möglichkeit geschaffen, dass die Tarifparteien ab 2018 haftungsfreie Betriebsrenten ohne Garantien anbieten dürfen. Nicht-tarifgebundene Unternehmen können sich solchen Sozialpartnermodellen anschließen. Aber wollen Sie das?
Individuelle Lösungen in Zusammenarbeit mit diz-Fachberatern bringen wesentliche Vorteile gegenüber Tarifstandards.

Welche Zuarbeit muss der Arbeitgeber für den Beratungsprozess der diz AG leisten?

– Angabe der Beschäftigtenzahl inklusive der Auszubildenden und der beim Unternehmen
direkt angestellten Teilzeitkräfte
– Benennung eines verantwortlichen Absprechpartners
– Vorlage aller Altverträge und ggfs. anderer, früherer Regelwerke
– wünschenswert sind anonymisierte Gehaltsnachweise von typischen Arbeitnehmergruppen im Unternehmen, damit die diz AG daraus Musterberechnungen erstellen kann.
– später: namentliche Auflistung aller Mitarbeiter mit bestehenden bAV-Verträgen inklusive Angaben zur jeweiligen Versicherungsgesellschaft und zu dem abgeschlossenen Tarif

Welche Auswirkungen hat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)?

Ziel des BRSG ist, die Verbreitung betrieblicher Altersversorgung zu erhöhen.
Zu diesem Zweck wurden u. a. neue Fördertatbestände für Geringverdiener geschaffen und Pflichtzuschüsse des Arbeitgebers vorgeschrieben. Die neuen Vorschriften müssen schrittweise Beachtung finden, auch für bereits bestehende bAV-Verträge. So wird der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss für Altverträge ab dem 01.01.2022 fällig.
Ob die Einführung neuer bAV-Systeme nach dem BSRG für Sie zweckmäßig ist, sollte im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung thematisiert und geprüft werden.

Wie läuft die Beratung ab?

Das Erstgespräch, das ein auf die bAV-Entgeltumwandlung spezialisierter Fachberater der diz AG mit dem Arbeitgeber führt, ist kostenfrei. Aus diesem Gespräch ergibt sich in der Regel ein Auftrag zur erstmaligen Erstellung einer bAV-Versorgungsordnung oder zur Restrukturierung bestehender Versorgungsregeln. Nur auf der Basis einer solchen er- oder überarbeiteten Versorgungsordnung erfolgt die Einzelberatung der Mitarbeiter. Dabei stellt der Arbeitgeber den diz-Berater in abzustimmenden Gruppen der Belegschaft in geeigneter Weise vor und erläutert den vorangegangenen Prozess.
Dadurch erfahren die Beschäftigten, dass der diz-Berater kein Versicherungsvertreter ist, sondern ein zum Besten des Unternehmens und seiner Mitarbeiter beauftragter Experte.

Wie läuft die Einzelberatung der Mitarbeiter ab? Muss der Arbeitgeber bei der Beratung der Mitarbeiter anwesend sein?

Ob ein Arbeitnehmer die nachweisbaren Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung aus Entgeltumwandlung nutzen möchte, ist seine freie Entscheidung. Den Rahmen dafür gestaltet der Arbeitgeber mit der von ihm erlassenen Versorgungsordnung.
In Abstimmung mit dem Arbeitgeber finden daraufhin Einzelberatungen der Arbeitnehmer im Unternehmen statt. Der zeitliche Rahmen bestimmt sich nach den Möglichkeiten des betrieblichen Leistungsprozesses. Der Arbeitgeber oder ein Vertreter des Arbeitgebers sind grundsätzlich nicht anwesend. Der diz-Berater spricht mit den Arbeitnehmern über das persönliche Gesamtkonzept der Alterssicherung und vergleicht das betriebliche Vorsorgesparen mit den Leistungen der eventuell bereits bestehenden, privaten Vorsorgeverträge.

Was ist damit gemeint, wenn von einer Anpassung der bestehenden bAV-Altverträge gesprochen wird?

Aus der Praxis wissen wir, dass in den meisten Unternehmen bereits eine betriebliche Altersvorsorge angeboten wird. Gesetzgebung oder Rechtsprechung verlangen jedoch gelegentlich eine Veränderung. Zudem finden wir häufig Versorgungssysteme vor, die nicht optimal gestaltet sind, zum Beispiel weil Durchführungswege nicht richtig unterschieden werden. Anpassung bedeutet somit „Ausschöpfung aller möglichen Vorteile“ und „Herstellung der Rechtskonformität“. Es besteht akuter Handlungsbedarf in 95 % der Praxisfälle.

Was kostet die Beratung?

Die Dienstleistung der diz AG richtet sich zunächst an den Arbeitgeber und erfolgt als Honorarberatung. Dabei wird ein Mindestbetrag aufgerufen und eine degressive Staffelung in Abhängigkeit von der Mitarbeiterzahl. Der Mindestbeitrag bei bis zu zehn Mitarbeitern beträgt 750 €.

Das Erstgespräch mit dem bAV-Spezialisten der diz AG ist kostenfrei. Ab dem zweiten Termin, zu dem der diz-Berater von seinem Wohnort anreist, ist die Fahrt pauschal mit 198,50 € oder mit 0,50 € pro Entfernungskilometer zu vergüten.

Durch einen Service- und Betreuungsvertrag mit der diz AG für pauschal 250 € pro Jahr schützt sich ein Arbeitgeber davor, laufende Informationspflichten und aktuelle rechtliche Änderungen zu übersehen. Eine zusätzliche Monatspauschale von fünf Euro pro betreutem bAV-Vertrag wird aus den erzielten Einsparungen derart verrechnet, dass daraus für den Arbeitgeber keine Mehrbelastung entsteht.

Die Einzelberatung der Beschäftigten erfolgt auf der Basis der vom Arbeitgeber bestimmten Richtlinien. Zu diesen Richtlinien gehört die Vorgabe zulässiger und solventer Versicherungspartner und die ausgewählten Durchführungswege. Die diz AG erhält von dieser / diesen Versicherung(en) pro Vertragsabschluss eine transparente gesetzlich zulässige Provision, deren Höhe auch dem Arbeitgeber zuvor offengelegt wurde. Damit teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten.

Fragen zu Zeitwertkonten

Lohnt sich die Einführung eines Zeitwertkontos auch für kleine Unternehmen?

Man kann Zeitwertkonten als ein von Gesetzgeber bewusst eingeräumtes Stundungsmodell (Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für Arbeitnehmer ansehen. Deshalb kann sich ein Zeitwertkonto sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber bereits bei nur wenigen Mitarbeitern lohnen. Das ist dann der Fall, wenn die heute ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge die Kosten für die Einrichtung des Kontos übersteigen.
Diese Grundkosten liegen für ein kleines Unternehmen im unteren vierstelligen Bereich.
Im Rahmen der vom Bund und den Ländern gegründeten „Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQUA)“ hat das Unternehmen Zahnen GmbH aus Rheinland-Pfalz modellhaft aufgezeigt, wie ein mittelständisches Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern von Zeitwertkonten profitiert. Die diz AG selbst hat Unternehmen in ganz verschiedenen Größenordnungen –vom Kleinstunternehmen bis hin zum 7.000-Mann-Betrieb – bei der Einführung von Zeitwertkonten betreut.

Wie gestaltet sich der Prozess zur Einführung von Zeitwertkonten? Welche Unterstützung bietet die diz AG dazu?

Die diz AG empfiehlt die Einrichtung einer auf das Unternehmen zugeschnittenen Verwaltungslösung für die betrieblichen Sozialleistungen. Dabei können vielfältige Formen der Einbringung von sämtlichen Lohn- bzw. Gehaltsbestandteilen gestaltet werden.

Die Leistungen der diz AG reichen dabei von der Konzeption bis zur Begleitung der Umsetzung.
Hinsichtlich der Umsetzung besteht unsere Aufgabe darin, die zum Konzept passenden Leistungsbausteine anderer externer Dienstleister –ggfs. über ein Ausschreibungsverfahren –
effektiv und kostengünstig zu kombinieren.

Nach ersten Vorgesprächen mit dem Arbeitgeber empfiehlt sich zumindest in Unternehmen mittlerer Größe ein Workshop mit Einbeziehung der Arbeitnehmerseite. Dabei geht es insbesondere darum, für welche Zwecke das Zeitwertkonto nutzbar sein soll und welche Arten von Lohnbestandteilen eingebracht werden können. Nachdem der Rahmen für die Zeitwertkontenregelung feststeht, hängt der Erfolg von der innerbetrieblichen Kommunikation ab. Diese Prozesse unterstützt die diz AG direkt.

Die Einführung von Zeitwertkonten ist von Anfang an ein sehr kreativer Vorgang.
Die Einführungsberatung (das Kick-Off-Gespräch) erfordert die Auswertung von Informationen zur Zusammensetzung und dem Gehaltsgefüge der Belegschaft. Dieses erfolgt honorarpflichtig. Sofern es zu einem Anschlussauftrag kommt, verrechnen wir dieses Honorar.

Fragen zum Unternehmen diz AG

Welche Ausbildung erhalten die Fachberater der diz AG? Welche Kenntnisse müssen sie mitbringen, wenn sie für die diz AG tätig werden wollen?

Fachberater, die für diz arbeiten dürfen, müssen über mindestens 10 Jahre Arbeit in der betrieblichen Ausbildung verfügen. Danach erfolgt eine Einarbeitung über Fachschulungen/ Fachtagungen über mindestens 1 Jahr. Diese Fachschulungen finden nach Einarbeitungszeit dann alle ca. drei bis sechs Monate weiter statt, um in allen Fachfragen „up to date“ zu bleiben.

Welchen Status haben die diz-Fachberater (Angestellte, freie Mitarbeiter …)? Arbeiten die diz-Fachberater mit untergeordneten Vermittlern als Strukturvertrieb?

Einen Strukturvertrieb kann es in diesem Beratungssegment nicht geben. Dazu ist die Materie zu komplex. Insofern arbeiten wir mit ca. 7 hochspezialisierten Fachberatern ohne Untervermittler, verteilt über ganz Deutschland zusammen. Diese arbeiten für diz AG auf Honorarbasis, unterliegen aber den strengen Normen und einer Qualitätssicherung bei diz AG. Dieser Beratungsansatz hat sich bei den durch uns betreuten Steuerberatern und Unternehmen bewährt. Wir erfahren bisher nur positive Anerkennung.

Wie sieht das Geschäftsmodell der diz AG aus. An welchen Stellen verdienen Sie Geld?

Wir arbeiten auf Honorarbasis und verdienen unser Geld mit einem gut strukturierten Prozessablauf. Wir müssen das Rad nicht jedes Mal neu erfinden. So können wir bei einem Durchlauf von ca. mehreren Pensionszusagen je Woche einen guten Preis für unsere Mandanten gestalten. Unsere Dienstleistung wird in Bezug auf Kosten/ Nutzen sehr positiv bewertet. Ein Steuerberater/ Rechtsanwalt würde wesentlich höhere Kosten verursachen.

Wie hoch sind die Provisionen an die diz AG, bei einer Auslagerung fällig werden?

In unserer Arbeit geht es nicht um Provisionen, sondern vielmehr um die Aufgabe, die Kosten zu senken, um eine Auslagerung überhaupt machbar zu gestalten. Hierbei verwenden wir nicht-versicherungsförmige Lösungen. Damit sparen wir erheblich Auslagerungskosten, verbessern die Bilanzkennzahlen, vermeiden steuerlich ungünstige Gestaltungen und verbessern die Kapitalrendite. Damit rechtfertigen wir unser Honorar.

Wer sind die Aktionäre der diz AG?

100 %-ige Aktionärin der diz AG ist eine inhabergeführte vermögensverwaltende GmbH, deren alleiniger Gesellschafter Thorsten Kircheis ist. Damit ist diz AG in ihrem Handeln frei und unabhängig vom Einfluss bestimmter Banken oder Versicherungen.