Bundestag beschließt Linderung der sog. Doppelverbeitragung
Das neue GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wird die Bezieher von Betriebsrenten ab 2020 von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend entlasten.

Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. Dezember 2019, in erster Lesung ohne Aussprache den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz, 19/15659) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Eine öffentliche Anhörung fand zum wortgleichen, bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD (19/15438) am Montag, 9. Dezember, im Gesundheitsausschuss statt. Die abschließende Beratung beider Gesetzentwürfe im Bundestag ist am Donnerstag, 12. Dezember, vorgesehen. Ein unveränderter Gesetzesbeschluss darf erwartet werden.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das geplante Betriebsrentenfreibetragsgesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Darin vorgesehen ist, einen Freibetrag von 159,25 Euro neu einzuführen. Damit werden erst auf höhere Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Da nach Berechnungen der Regierung rund 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, werden sie künftig maximal den halben statt wie bisher den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Die übrigen 40 Prozent würden mit der Regelung ebenfalls entlastet. Von dem Freibetrag sollen auch jene Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag verändert sich jährlich mit der Lohnentwicklung. Bislang gibt es lediglich eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer jedoch mehr Betriebsrente bekommt, muss dann auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung soll weiter die Freigrenze gelten.

Jährliche Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro

Die Bundesregierung rechnet mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie sollen 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Von 2021 bis 2023 sollen die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt werden.

2021 werden 900 Millionen Euro entnommen, 2022 dann 600 Millionen Euro und 2023 schließlich 300 Millionen Euro. Insgesamt liegt das aus dem Gesundheitsfonds entnommene Volumen damit bei drei Milliarden Euro. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle dann in voller Höhe selbst tragen.

(Quelle: Deutscher Bundestag; sas/11.12.2019)

Lesen Sie zum Thema Doppelverbeitragung auch unsere Presseveröffentlichung vom Februar 2019 und die ausführliche Dokumentation im Downloadbereich. Die diz AG hatte argumentiert, dass eine Entlastung der Betriebsrentner ordnungspolitisch aus dem Gesundheitsfonds bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden muss. Dieser Position sind Bundesregierung und Bundestag jetzt gefolgt.