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Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH)vom 22.02.2018:
Bisher war es Kapitalgesellschaften generell untersagt, Wertkonten mit steuer- und SV-rechtlicher Begünstigung für ihre Organe einzurichten. Abweichend davon hat der BFH dies zugunsten von Fremd-Geschäftsführern für zulässig erklärt. Zur Einordnung und Kommentierung siehe diz-Newsletter für Steuerberater vom 02.10.2018. Der Wortlaut des Urteils findet sich hier