Pensionszusagen werden oft achtlos verwaltet
Pensionszusagen: Ein Sack mit sieben Siegeln. Oft achtlos beiseite gestellt.

In kleinen und mittleren Unternehmen erfahren Pensionszusagen nach ihrer Einrichtung nur noch eine stiefmütterliche Betreuung. Darüber berichtet das unabhängige Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in einer Meldung vom 13. 06. 2019. Das DIA beruft sich dabei auf den gerichtlich zugelassenen Rentenberater Michael Diedrich. Er analysiert Pensionszusagen als Gerichtsgutachter. Seine Beobachtungen decken sich mit den Erfahrungen der diz AG. Kernaussagen der Meldung sind:

„Pensionszusagen, die rechtlich und steuerlich wasserdicht sind, mussten wir mit der Lupe suchen. Die weit überwiegende Mehrheit der Versorgungszusagen, die wir analysiert haben, war fehlerbehaftet und mit erheblichen Haftungsrisiken für die Inhaber und deren Unternehmen verbunden.“

Verdacht auf verdeckte Gewinnausschüttung
„Bei fehlender Finanzierbarkeit von Pensionszusagen gegenüber beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern droht der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die bisher für die Zusage gebildeten Rückstellungen müssen ganz oder teilweise aufgelöst und versteuert werden. Bei 50 Prozent der zugesagten Renten für den Fall der Berufsunfähigkeit und bei reichlich 90 Prozent der vereinbarten Hinterbliebenenabsicherungen fehlte ebenfalls die notwendige Ausfinanzierung. Auch in diesem Fall drohen eine Auflösung der Rückstellungen und damit eine schlagartig höhere steuerliche Belastung für das Unternehmen.“

„Eine kleine Kostprobe weiterer Fehler: Es gibt keinen Gesellschafterbeschluss für die Pensionszusage. Das war bei 54 Prozent der Zusagen der Fall. Die erforderliche Wartezeit zwischen der Bestellung des Geschäftsführers und der Erteilung der Zusage wurde nicht eingehalten – 39 Prozent Häufigkeit. Es fehlen Regelungen in der Pensionszusage für den Fall des späteren Verkaufs der Firma – davon betroffen: 95 Prozent.“
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Laufende Rechtsprechung bleibt unbeachtet
„Aber das Kardinalproblem ist die fehlende Betreuung der Pensionszusagen während der aktiven Arbeitszeit des Versorgungsberechtigten. Allein im Zeitraum von 2004 bis 2018 gab es etwa 80 Urteile oder Rundschreiben der Finanzgerichtsbarkeit beziehungsweise der Finanzbehörden, die Auswirkungen auf bestehende Pensionszusagen und damit auf die steuerliche Anerkennung haben. Allein das verlangt schon eine regelmäßige Betreuung von Pensionszusagen. Die Praxis sieht aber anders aus: Sie werden erschreckend stiefmütterlich behandelt. Oftmals ist aber, gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die Pensionszusage der wichtigste Baustein der Altersvorsorge.“
Quelle:
https://www.dia-vorsorge.de/betriebliche-altersvorsorge/pensionszusagen-stiefmuetterlich-betreut/