Sehr geehrter Herr Kircheis,

zwischenzeitlich hatte unser Mandant durch das Finanzamt eine Betriebsprüfung. Im Jahr 2010 hatten wir die Pensionszusage mit Ihrer Hilfe und Beratung ausgegliedert.

Für die Auslagerung der Pension wurde der Fachprüfer vom Betriebsprüfer herangezogen. Gerne teilen wir Ihnen mit, dass der Fachprüfer für die Auslagerung der Pensionszusage keine Beanstandungen hatte.

In diesem Zusammenhang möchten wir uns nochmals bei Ihnen für die gute und problemlose Zusammenarbeit und für Ihr fundiertes Wissen bei Auslagerungen von Pensionszusagen bedanken und freuen uns, dass es keine Probleme bei der Betriebsprüfung gab.

Bitte geben Sie dies auch an Ihre Mitarbeiter, die im Hindergrund gearbeitet haben (Herr Richter usw.) weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Greiner, Metzingen