Die gesetzlichen Renten in Deutschland fallen immer geringer aus. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plädierte just wieder für eine Erhöhung des Rentenbeginns, denn die Bevölkerung wird immer älter. Zeitgleich sind Pensionäre heutzutage mehr und mehr dazu gezwungen, auch während des Rentenbezugs weiter zu arbeiten, da die gesetzliche Rente nicht ausreicht und die Altersarmut steigt. Im Bundestag ist dieser Umstand bekannt: der demographische Wandel kommt und sorgt für Aufruhr. Nach Zahlen der Industrieländerorganisation OECD kommen derzeit in Deutschland 2,79 Personen im erwerbstätigen Alter (zwischen 20 und 64 Jahren) auf einen Rentner. 2050 sind es dann wohl nur noch 1,51 Personen. Also steigt die Last für den Einzelnen und die staatliche Zuwendung für Rentner sinkt gezwungenermaßen. Deswegen sucht man nach Möglichkeiten in der Politik, wie betriebliche und private Altersversorgung gestärkt werden können. Denn am Drei-Säulen-Modell soll festgehalten werden.

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Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition aus CDU und SPD sieht vor, dass die betriebliche Altersversorgung gefördert werden muss, insbesondere bei klein- und mittelständischen Unternehmen. Denn die gängige Meinung ist immer noch, dass sich Betriebsrenten nur für Großverdiener rechnen.

„Die betriebliche Altersvorsorge bleibt als zweite Säule zentral für die Alterssicherung in Deutschland. Sie zu stärken und besonders in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten, ist ein wichtiger Baustein dabei, unser Rentensystem an veränderte demographische und wirtschaftliche Bedingungen anzupassen.“

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Veröffentlichung zweier Gutachten von BMAS und BMF am 15. April 2016.

Diese Gutachten empfehlen, wie die Ziele der Regierungsparteien erfüllt werden könnten, indem sie Reformvorschläge machen und Handlungsempfehlungen aussprechen.

Für Unternehmen werden folgende Unterstützungen vorgeschlagen:

  • Senkung des steuerlichen Rechnungszinsen bei Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz von derzeit 6% auf 5%
  • Steuerliche Förderung von Arbeitgeberzuschüssen für bAV bei Niedrigverdienern

Für Arbeitnehmer wird hingegen vorgeschlagen:

  • Erhöhung der steuerfreien Entgeltumwandlung auf 6% der Beitragsbemessungsgrenze
  • Nur einmalige Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Versorgungsbezüge bei abgabenbefreiter Entgeltumwandlung
  • Verbesserte Verknüpfung mit der Riester-Förderung
  • Arbeitgeber müssen jedem Arbeitnehmer ein bAV-Angebot machen (Opting Out-Modell)

Nach der Bundeszentrale für politische Bildung nutzten 2011 gerade mal 40% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die Möglichkeit auf eine Betriebsrente. Eine geringe Menge wenn man bedenkt, dass die Mitarbeiter-bAV in der Theorie ein attraktives Modell ist: Ein fester Betrag von bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, also höchstens 2.976 Euro jährlich, können über die betriebliche Altersversorgung gewandelt werden. Und dies kann sogar zweimal in verschiedenen Durchführungswegen eingesetzt werden. Für den Arbeitgeber sinken indessen die Lohnnebenkosten, sodass auch er sparen kann. Die Differenz wird idealerweise als Arbeitgeberzuschuss mit in die Versicherung eingezahlt.  Doch im Alltag sieht das Ganze dann meist anders aus. Viele Arbeitgeber berauben sich bei ungenügender Beratung oft der positiven Wirkung der Zuwendung ersparter SV-Beiträge an die Mitarbeiter, wie Motivation und Bindungswirkung von Fach- und Führungskräften. Die Unwissenheit um die betriebliche Mitarbeiterversorgung ist in Deutschland weit verbreitet, was ein erhebliches Hemmnis in der Verbreitung im Klein- und Mittelstand darstellt.

Die Experten der diz AG sehen in der wiederaufgenommenen Diskussion eine Chance für das Wachsen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Diskutiert wurde des Öfteren in den letzten Jahren, jedoch meistens ohne konkrete Ergebnisse. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber werden weiter allein gelassen und handeln unbedarft zu ihrem Nachteil.

Die diz AG arbeitet seit Jahren an der Beförderung der Mitarbeiter-bAV in Deutschland. Mit Blick in die Zukunft haben wir ein spezielles Konzept entwickelt. Die Fachberater für betriebliche Altersversorgung der diz AG helfen Unternehmen bei der Einführung von betrieblicher Altersversorgung und entwickeln individuelle Lösungen für die Unternehmen. Die Betriebsrente steht unter dem Motto:

„Ausgaben Null Cent – Nutzen unbezahlbar“

 

Ohne Aufwand für den Arbeitgeber kann mit diesem Optimierungsmodell der diz AG der Arbeitnehmer mit nur einem Euro Nettoeinsatz nunmehr vier bis sechs Euro Brutto in seine betriebliche Altersversorgung einsparen.

Das Unternehmen greift auf ein viertel Jahrhundert Erfahrung in der Begleitung von Unternehmen zur Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung und als eines der ersten Unternehmen am Markt auf über acht Jahre praktische Erfahrung mit Auslagerungen in vielen hunderten Fällen zurück. Das Unternehmen kann deutschlandweit auf die meisten Referenzen bei Klein- und Mittelständlern und Steuerberatern verweisen  (http://www.diz.ag/Referenzen.html).