ZeitWertKonten - Bilanzierung/ Buchhaltung
Bilanziert das Unternehmen nach den Grundsätzen des deutschen Handelrechts, so wird die Bilanz des Unternehmens durch die Führung von ZeitWertKonten berührt.
Die nicht ausgezahlten Entgeltbestandteile und SV-Beiträge des Unternehmens sind als Rückstellungen wegen Erfüllungsrück- stands (§ 6 EStG) auf der Passivseite der Bilanz zu erfassen.
Die Anlagekonten – Investment oder Versicherung – sind als Ansprüche aus Umlaufvermögen auf der Aktivseite zu bilanzieren. [Infos abfordern]
Durch die Bewertung bei Investmentfonds konnte es bisher erhebliche Abweichungen zwischen Aktiv- und Passivseite geben. Bei Versicherungslösungen bestehen ausgeglichene Positionen (Aktiva | Passiva), also Bilanzneutralität.
Änderungen durch das neue Bilanzmodernisierungs- Gesetz (BilMoG) sind zu beachten.
Bei einer Bilanzierung nach IFRS/ US- GAAP besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Saldierung, sofern die Mittel vollumfänglich dem Rückgriff des Unternehmens entzogen sind – IAS 19, 126 – (Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen oder CTA’s als doppelstöckige Treuhandlösung bei Investmentfonds).
Bei Verwendung von Investmentfonds können Steuervorteile für das Unternehmen eintreten: [Infos abfordern]
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