Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine heute gern genutzte Form betrieblicher Altersversorgung und aufgrund geringen Verwaltungsaufwandes für jedes Unternehmen einfach und unkompliziert nutzbar.
Details zur Pensionskasse finden Sie hier (PK = Pensionskasse):
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Die Pensionskasse ist ein Lebensversicherungsunternehmen. Sie wird meist in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betrieben. Es gibt sowohl umlagefinanzierte als auch kapitalgedeckte Pensionskassen.
Zahlt ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer Beiträge an eine Pensionskasse, gehören diese Beiträge grundsätzlich zum Arbeitslohn, sind aber bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die späteren Versorgungsleistungen unterliegen in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).
Beiträge zur Pensionskasse, die aus individuell versteuertem und mit Sozialversicherungsbeiträgen belegtem Einkommen aufgebracht werden, können im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben abgezogen oder nach §§ 79 ff EStG durch eine Altersvorsorgezulage gefördert werden. Die späteren Versorgungsleistungen unterliegen in diesem Fall in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).
Pensionskassen sind nicht über den Pensionssicherungsverein oder Protektor abgesichert. Sie unterliegen aber der Versicherungsaufsicht. [mehr]