Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die am meisten verbreitete Form betrieblicher Altersversorgung und aufgrund geringen Verwaltungsaufwandes für jedes Unternehmen einfach und unkompliziert nutzbar.


Der Durchführungsweg "Direktversicherung" ist bereits Jahrzehnte alt. Viele deutsche Unternehmen haben in den letzten Jahrzehnten Direktversicherungen eingeführt. Dabei können verschiedene Formen gewählt werden: die Finanzierung durch den Arbeitgeber, die DirektversicherungEntgeltwandlung durch den Arbeitnehmer oder Mischformen.

Details zur Direktversicherung finden Sie hier:
(DV = Direktversicherung) [5 Grafiken]

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen. Über die Art des Durchführungsweges und des Anbieters entscheidet jedoch der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat lediglich die Möglichkeit, einen Versicherer seiner Wahl vorzuschlagen. In der Regel sollte der Arbeitnehmer aktiv nachfragen, da die Informationspflicht, insbesondere bei kleinen Unternehmen oft vernachlässigt wird. Größere Unternehmen schließen oft mit dem Versicherer (ihrer Wahl) einen Gruppenversicherungsvertrag ab. Dies kann für den Arbeitnehmer eine höhere Leistung bewirken.


Beachte jedoch diverse Arbeitsrechtsprobleme aus Urteilen der Arbeitsgerichte [Infos abfordern]. Hier empfehlen wir Ihnen die Gestaltung einer Versorgungsordnung, die Risiken vom Arbeitgeber fernhält. Bitte sprechen Sie uns an [Kontakt].

Im Gegensatz zu einer "normalen" Lebensversicherung kann man eine Direktversicherung nicht vorzeitig kündigen.

Wechselt man den Arbeitgeber, dann gibt es vier Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Versicherungsvertrag.
  • Der neue Arbeitgeber lässt das Deckungskapital des bestehenden Vertrags auf einen neuen Vertrag "seines" Anbieters übertragen.
  • Der Arbeitnehmer tritt als Versicherungsnehmer in den Vertrag ein und zahlt die Beiträge "privat" weiter.
  • Die Versicherung wird mit entsprechend geringeren Leistungen beitragsfrei gestellt, die weiterhin dem Arbeitnehmer zustehen.

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