Auslagerung von Pensionszusagen
Warum müssen so viele Unternehmen eine Neuordnung ihrer Pensionszusage vornehmen?
Dafür gibt es mehrere Gründe:
- Pensionsrückstellungen sind derzeit zu niedrig bewertet, da die steuerlichen Vorgaben veraltet sind.
- Die Sterbetafeln gehen von einer zu kurzen Lebenserwartung aus. Die Rückstellungen nach Heubeck beinhalten zudem einen am Markt nicht realisierbaren Rechnungszins von 6 %.
- Versicherer haben nicht den versprochenen Ertrag erwirtschaftet und realisieren max. 1,5 - 3,0 % nach Kosten.
- Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zwingt die Unternehmen, ihre Pensionsrückstellungen neu zu bewerten. Das bedeutet, dass der Rechnungszins auf derzeit ca. 5,1 % abgesenkt werden muss und die Rückstellungen um 20 bis 50 % hochschnellen. Damit sind künftige Ausschüttungen an die Gesellschafter blockiert.
- Einher gehen Insolvenzrisiken, da Bilanzlücken schnell zur Überschuldung führen.
- Auch das Langlebigkeitsrisiko und damit verbundene Bilanzsprünge sind für die Bilanz des Unternehmens heute, aber auch in der Pensionsphase der Versorgungsberechtigten nicht zu unterschätzen.
- Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen sind nahezu unverkäuflich. Falls es eine Familiennachfolge gibt, kommt es immer wieder zu Generationskonflikten („Warum soll ich die nicht ausfinanzierte Zusage meines Seniors schultern?").
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